Detailaufnahme eines Fingers, dessen Fingerabdruck zur Identifizierung am Laptop genutzt wird. Daben sieht man ein Sicherheitsschloss.

NIS2: So bereiten Sie sich optimal vor

Unsere Experten Sebastian Nipp & Gerardo Immordino erklären Ihnen, was Sie zur neuen EU-Cybersicherheitsrichtlinie wissen müssen

NIS2 kommt – und betrifft dabei deutlich mehr Unternehmen als bisher, stellt höhere Anforderungen und steigert den Durchsetzungsdruck. In unserem Video erläutern unsere Experten Sebastian Nipp und Gerardo Immordino die EU-Cybersicherheitsrichtlinie, geben konkrete Tipps für die Umsetzung und zeigen auf, warum NIS2 nicht nur eine Verpflichtung ist, sondern die Umsetzung der geforderten Maßnahmen einige Vorteile mit sich bringt. Zur optimalen Vorbereitung auf NIS2 finden Sie am Ende des Beitrags außerdem unsere kostenlose Checkliste zum Download.

Bis 17. Oktober 2024 muss die sogenannte "Network and Information Systems Directive 2 (NIS2)" in nationales Gesetz umgewandelt und anschließend rechtsverbindlich von betroffenen Unternehmen umgesetzt werden. Sie wird die Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-Richtlinie) aufheben und damit die bisher umfassendste europäische Cybersicherheitsrichtlinie sein. Ziel der NIS2-Richtlinie ist es, die Anforderungen an die Cybersicherheit und ihre Durchsetzung in den EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren, indem ein Maßstab für Mindestmaßnahmen festgelegt wird. Diese Standards sollen:

  • Sicherheit und Integrität von Netzwerken und Informationssystemen in der EU stärken
  • Widerstandsfähigkeit von Netz- und Informationssystemen in der Europäischen Union gegenüber Cyberbedrohungen erhöhen

NIS2 baut auf früheren Rechtsvorschriften wie NIS1 und DSGVO auf, ergänzt diese jedoch um neue, höhere Anforderungen. Im Vergleich zu bestehenden Gesetzen und Kontrollrahmen legt NIS2 einen stärkeren Schwerpunkt auf Sicherheit und Geschäftskontinuität, einschließlich der Sicherheit der Lieferkette. Dadurch werden deutlich mehr Unternehmen als zuvor in die Pflicht genommen (160.000) - z.B. auch Schweizer Unternehmen, die zwar nicht direkt von der EU-Gesetzgebung betroffen, aber in oder mit der EU tätig sind.

NIS2: Wir fragen, unsere Experten antworten

NIS2 stellt neue, höhere Anforderungen. Wie genau sehen diese aus? Wie gehen Unternehmen die Umsetzung der Richtlinie am besten an? Und welche Vorteile hat es, die geforderten Maßnahmen umzusetzen, statt sie nur als Verpflichtung zu betrachten? Diese und weitere Fragen rund um NIS2 beantworten unsere Expertem Sebastian Nipp und Gerardo Immordino in unserem Video. Außerdem verraten Sie Ihre Top Tipps zur optimalen Vorbereitung!

 

Wen betrifft NIS2 und was passiert bei Verstößen?

Die NIS2-Richtlinie identifiziert 18 kritische Sektoren (hohe Kritikalität und sonstige kritische Sektoren). Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sowie einem Jahresumsatz von mindestens 10 Mio. € sind betroffen. Je nach Größe und Umsatz des Unternehmens sind unterschiedlich hohe Anforderungsgrade möglich.

  • Energie
  • Verkehr
  • Finanz- und Bankwesen
  • Gesundheit
  • Trink- und Abwasser
  • Digitale Infrastruktur
  • Öffentliche Verwaltung
  • Weltraum
  • Verwaltung ITK-Dienste
  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallwirtschaft
  • Chemie
  • Verarbeitendes Gewerbe
  • Anbieter digitaler Dienste
  • Forschung
  • Lebensmittel

 

Bei Verstößen gegen die NIS2-Richtlinie sind vor allem Sanktionen in Form von Geldbußen vorgesehen – die Strafe richtet sich jeweils danach aus, welcher Betrag höher ist:

  • Bei Unternehmen mit hoher Kritikalität: Strafe bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Umsatzes
  • Bei Unternehmen aus dem kritischen Sektor: Strafen von bis zu 7 Mio. € oder 1,2 % des weltweiten Umsatzes

Außerdem ist zu beachten, dass das Management haftbar ist und bei Missachtung der Richtlinie zur Verantwortung gezogen werden kann, z.B. durch ein vorübergehendes Verbot der Ausübung von Führungsaufgaben. Der aktuelle Referentenentwurf sieht sogar vor, dass Managementorgane mit ihrem privaten Vermögen für Verstöße haften müssen.

Welche Anforderungen legt NIS2?

Neben einer Benchmark für Mindestmaßnahmen legt NIS2 auch klare Richtlinien für die Meldung von Sicherheitsvorfällen und potenziellen Schwachstellen fest. Sie weist Unternehmen an, einen Plan für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen und das Management des Geschäftsbetriebs während und nach einem Sicherheitsvorfall zu erstellen. Die konkreten Anforderungen umfassen folgende vier Ziele und entsprechende Prinzipien:

Sicherheitsrisiko verwalten

Governance, Risikomanagement, Assetmanagement, Lieferkettenmanagement

Schutz vor Cyberangriffen

u.a. Richtlinie und Verfahren zum Schutz von Diensten, Identitäts- und Zugangskontrolle, Datensicherheit

Cybersicherheitsvorfälle erkennen

Sicherheitsüberwachung, proaktive Erkennung von Sicherheitsereignissen

Auswirkungen von Vorfällen minimieren

Reaktions- und Wiederherstellungsplan, gelernte Lektionen

Die Meldepflicht für Vorfälle sieht wie folgt aus:

Meldung von Vorfällen

Meldung von Vorfällen mit erheblichen Auswirkungen auf die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb von 24 Stunden

Bericht

 Meldung eines ausführlichen Berichts innerhalb von 72 Stunden

Abschlussbericht

Meldung eines Abschluss- und Fortschrittberichts innerhalb eines Monats

Mit unserer Checkliste werden Sie NIS2-ready

Mock-Up NIS2 Checkliste: In 8 Schritten zu mehr Cybersecurity

Die Zeit rennt: Bis Ende Q4/2024 müssen Unternehmen NIS2 umgesetzt haben. Sie wissen bereits, dass Ihr Unternehmen von der neuen EU-Richtlinie betroffen ist und wollen nun starten? Unsere kostenlose Checkliste zeigt Ihnen anhand einer konkreten Roadmap, wie Sie sich in 8 Schritten optimal auf die Umsetzung von NIS2 vorbereiten.

Sie können die Checkliste aber auch gerne nutzen, wenn Sie nicht direkt von NIS2 betroffen sind – sie bildet generell eine gute Grundlage für mehr Cybersecurity in Ihrem Unternehmen.

Bitte tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Anschließend werden Sie zum Download weitergeleitet.

Unsere Experten

Sebastian Nipp ist seit 2023 Leiter der Business Unit Cloud Security & Infrastructure und bereits seit 2011 bei der novaCapta GmbH tätig, unter anderem als Head of Microsoft Dynamics. In seiner aktuellen Rolle konzentriert er sich auf folgende Themen: Aufbau + Nutzung von M365 sowie der Azure Infrastruktur und die Absicherung der Plattform mittels Microsoft Cyber Security Produkte.

Sebastian Nipp hat rund zweieinhalb Jahre lang einen Großkunden mit über 60.000 Mitarbeitenden betreut und das Unternehmen intensiv auf dem Weg zu Microsoft 365 zum Erfolg geführt. Diese Erfahrung hat seine Begeisterung für IT-Infrastruktur und das Potenzial von M365-Produkten, besonders im Bereich Security, geweckt.

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Sebastian Nipp
Bereichsleiter Cloud Security & InfrastructurenovaCapta GmbHKontakt

Gerardo Immordino ist seit Mai 2024 Geschäftsführer der novaCapta Schweiz AG. Zuvor war er bereits als Leiter der von ihm gegründeten Business Unit Managed Modern Endpoint für die novaCapta tätig. Er und sein internationales Team (Schweiz, Deutschland und Lettland) haben langjährige Erfahrung und umfassende Kenntnisse auf den Gebieten Endpoint-, Azure Management und Security und unterstützen Kunden bei operativen sowie strategischen Herausforderungen in diesem Bereich.

Gerardo Immordino hat zudem viele Jahre Erfahrung in der Beratung, Umsetzung sowie im Betrieb und Support von Microsoft-Lösungen und war an der erfolgreichen Leitung und Durchführung von komplexen Projekten in verschiedenen Branchen und Bereichen beteiligt.

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Gerardo Immordino
GeschäftsführernovaCapta Schweiz AGKontakt